Beitrag vom 18.06.2024

Gebührenbremse

Aus der Finanzverwaltung

Die Gebührenbremse beschert allen Schwazer:innen, die Müllgebühren bezahlen, ein Guthaben, das am 19. Juni 2024 überwiesen wird.

Die Gebührenbremse beschert allen Schwazer:innen, die Müllgebühren bezahlen, ein Guthaben, das am 19. Juni überwiesen wird. Bild: Adobe Stock

Derzeit werden an alle Haushalte in Schwaz Briefe versandt, aus denen hervorgeht, dass der:die Adressat:innen ein Guthaben bei der Stadtgemeinde Schwaz haben. Der Bund hat Mittel im Rahmen einer sogenannten "Gebührenbremse" zur Verfügung gestellt. Durch diese wird all jenen Schwazer:innen, die Müllgebühren bezahlt haben, eine finanzielle Entlastung zugeführt. 

"Es wurde jedem Abgabenpflichtigen, welcher gemäß § 4 Tiroler Abfallgebührengesetz eine Müllgrundgebühr entrichtet hat, nach Anzahl der gemeldeten Hauptwohnsitze die Gebührenbremse als Guthaben ausgewiesen. Bei der Gebührenbremse handelt es sich um Mittel des Bundes, welche die Abgabenpflichtigen einmalig entlasten soll. In Mehrparteienwohnanlagen, welche durch eine Hausverwaltung oä. betreut werden, wurde die Gebührenbremse an diese in Zahlung gebracht."

Sollten Sie einen Abbuchungsauftrag für Gemeindeabgaben haben, wird das Guthaben der Gebührenbremse am 19. Juni 2024 überwiesen. Ansonsten erfolgt die Gegenverrechnung des Guthabens bei der Grundsteuervorschreibung im 2.Halbjahr 2024. 

Kontakt für Rückfragen: 

Kammeramt der Stadtgemeinde Schwaz 
Telefonnummer: 05242/6960-207